ArbG Bayreuth: Konsultationsverfahren, Betriebsratsanhörung, Beteiligung des Betriebsrats, Stellungnahme des Betriebsrats, Anhörung des Betriebsrats, Massenentlassungsanzeige, Massenentlassungsrichtlinie, Interessenausgleich, Beteiligungsrechte, Kündigung der Arbeitsverhältnisse, Bestehendes Arbeitsverhältnis, Kündigungsschutzklage, Zeitpunkt der Kündigung, Ablauf der Kündigungsfrist, Ordentliche Kündigung, Längere Kündigungsfristen, Kündigungsgründe, Besonderer Kündigungsschutz, Betriebsbedingte Kündigung, Nichtigkeit der Kündigung
Endurteil vom 08.07.2024 – 1 Ca 817/23